Brandenburg erlaubt Rauchen in Eckkneipen

2008-11-13 14:26:08

Das brandenburgische Gesundheitsministerium plant, Rauchen in kleineren Gaststätten wieder zuzulassen. Allerdings nur unter bestimmten Vorraussetzungen. Rauchen in Lokalen unter 75 Quadratmeter soll erlaubt sein, wenn kein abgetrennter Nebenraum zur Verfügung steht, keine Speisen angeboten werden und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Zudem müsse das Lokal deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein.

In Diskotheken ist das Rauchen nur in Nebenräumen ohne Tanzfläche erlaubt. Außerdem dürfen nur Erwachsene eingelassen werden.

Das Gesundheitsministerium reagiert damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli, das die Gesetze zum Rauchverbot in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt hat. Weil das Brandenburger Nichtraucherschutzgesetz vergleichbare Vorschriften enthält, muss auch dieses angepasst werden. In wenigen Wochen solle der Gesetzentwurf vorliegen. 
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